Stand: Mai 2024
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für sämtliche Dienstleistungen, die von BizFinance Pro (nachfolgend "Anbieter"), mit Sitz in Unter den Linden 21, 10117 Berlin, E-Mail: [email protected], für ihre Geschäftspartner (nachfolgend "Kunde") erbracht werden. Die AGB bilden einen integralen Bestandteil jedes zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrags.
§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel
1.1 Die nachstehenden Bedingungen sind die ausschließliche Grundlage für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Anbieters. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Beauftragung des Anbieters bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft.
1.2 Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, selbst wenn ihre Geltung nicht erneut explizit vereinbart wird. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Webseite fortifihlq.com einsehbar.
1.3 Entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in schriftlicher Form zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Dienstleistung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Gegenstand der vertraglichen Beziehung ist die Erbringung von Beratungs-, Analyse- und Vermittlungsdienstleistungen im Bereich der Unternehmensfinanzierung. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Analyse von Cash-Flow-Strukturen, die Beratung zu Working-Capital-Optimierung sowie die Unterstützung bei der Anbahnung von Finanzierungslösungen wie Factoring oder Firmenkrediten.
2.2 Die Leistungen des Anbieters stellen eine reine Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB dar. Der Anbieter schuldet die sorgfältige und fachmännische Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten, jedoch nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolgs. Insbesondere garantiert der Anbieter nicht die erfolgreiche Vermittlung eines Kredits, einer Factoring-Vereinbarung oder das Erreichen bestimmter Kennzahlen. Die endgültige unternehmerische Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen oder den Abschluss von Verträgen mit Dritten obliegt allein dem Kunden.
2.3 Der konkrete Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen wird in einem individuellen Angebot bzw. einer gesonderten Dienstleistungsvereinbarung festgelegt. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.
2.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer, freie Mitarbeiter, externe Spezialisten) heranzuziehen. Die vertragliche Verantwortung des Anbieters gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
3.1 Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite fortifihlq.com oder in anderen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).
3.2 Ein Vertrag kommt zustande, indem der Anbieter auf eine Anfrage des Kunden hin ein individualisiertes, schriftliches Angebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Annahmefrist annimmt. Die Annahme kann durch schriftliche Bestätigung, per E-Mail (Textform) oder durch eine andere im Angebot spezifizierte Weise erfolgen.
3.3 Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, für eine Dauer von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum bindend. Maßgeblich für die fristgerechte Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Anbieter.
3.4 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die für die Analyse erforderlichen Daten unzureichend sind oder ein Interessenkonflikt besteht.
§ 4 Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Verzug
4.1 Die Vergütung für die Dienstleistungen des Anbieters richtet sich nach der im individuellen Angebot oder Vertrag getroffenen Vereinbarung. Sie kann als Festhonorar, als erfolgsabhängige Provision, nach Zeitaufwand zu vereinbarten Stundensätzen oder als Kombination dieser Modelle ausgestaltet sein.
4.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Rechnungen des Anbieters sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang auf dem Konto des Anbieters.
4.4 Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen, die im Rahmen der Auftragserfüllung anfallen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern dies im Vorfeld abgestimmt wurde. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand gegen Vorlage entsprechender Belege.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der gesetzlichen Pauschale in Höhe von 40,00 Euro bleibt hiervon unberührt. Ferner ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen zurückzuhalten.
4.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Erfolg der Dienstleistungen des Anbieters hängt maßgeblich von der aktiven und rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge vollständig, zutreffend und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
5.2 Zu den bereitzustellenden Unterlagen gehören insbesondere, aber nicht abschließend:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Summen- und Saldenlisten
- Informationen über bestehende Kreditlinien und Verbindlichkeiten
- Liquiditätsplanungen und Unternehmensstrategien
- Organigramme und Informationen über Entscheidungsträger
5.3 Der Kunde versichert, dass die von ihm gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen korrekt und vollständig sind. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen.
5.4 Der Kunde benennt einen oder mehrere kompetente Ansprechpartner, die für den Anbieter während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sind und die befugt sind, für den Kunden verbindliche Erklärungen abzugeben und Entscheidungen zu treffen.
5.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise nach und entstehen hierdurch Verzögerungen oder Mehraufwendungen, ist der Anbieter berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand (z. B. für Wartezeiten oder zusätzliche Projektmanagement-Tätigkeiten) zu den vereinbarten Stundensätzen gesondert in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
§ 6 Haftung und Haftungsbegrenzung
6.1 Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz sowie bei grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
6.2 Des Weiteren haftet der Anbieter uneingeschränkt bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Rahmen von Garantiezusagen oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
6.3 In sonstigen Fällen haftet der Anbieter – soweit in Absatz 6.4 nicht abweichend geregelt – nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist hierbei auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6.4 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie beispielsweise entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder Schäden durch Datenverlust, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor.
6.5 Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
6.6 Der Anbieter haftet nicht für die Bonität oder Leistungsfähigkeit von Dritten, die er im Rahmen seiner Tätigkeit vermittelt oder empfiehlt. Die Prüfung und Auswahl von Finanzierungspartnern obliegt der alleinigen Sorgfaltspflicht des Kunden.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Finanzdaten, Kundeninformationen), zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln und sie nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
7.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen,
- die der empfangenden Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung bekannt werden,
- die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Vertragsverletzung einer Partei beruht,
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
7.3 Der Anbieter ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden und dessen Mitarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Details zur Datenverarbeitung sind in der separaten Datenschutzerklärung des Anbieters auf der Webseite fortifihlq.com geregelt.
§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
8.1 Sämtliche vom Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Werke, wie Analysen, Berichte, Konzepte, Präsentationen, Software-Tools oder sonstige Dokumentationen, sind geistiges Eigentum des Anbieters und urheberrechtlich geschützt.
8.2 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen, eigenen internen Gebrauch zu nutzen.
8.3 Jegliche darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Weitergabe an Dritte (auch konzernverbundene Unternehmen), bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Dies gilt auch für die teilweise Nutzung oder die Bearbeitung der Arbeitsergebnisse.
8.4 Die Nennung des Anbieters als Urheber darf nicht entfernt werden.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Die Dauer des Vertragsverhältnisses richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Es kann als zeitlich befristetes Projekt oder als unbefristeter Dauervertrag mit definierten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen ausgestaltet sein.
9.2 Sofern ein Dauervertrag geschlossen wird und keine abweichende Regelung getroffen wurde, hat dieser eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
9.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).
9.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung für mehr als 30 Tage in Verzug gerät, seine Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung nachhaltig verletzt oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
§ 10 Höhere Gewalt
10.1 Keine der Vertragsparteien ist für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen verantwortlich, wenn diese auf Umständen höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, unabwendbare und außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegende Ereignisse wie Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, weitreichende IT-Infrastrukturausfälle, gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Lockdowns).
10.2 Die von höherer Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren. Die vertraglichen Verpflichtungen ruhen für die Dauer der Störung. Dauert die Unterbrechung länger als drei (3) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abänderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des darauf basierenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Anbieters in Berlin, vorausgesetzt, der Kunde ist Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.